Info über Gebührenbremse 2024

Banknoten - Beispielbild

Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (§16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016), für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024.

Gem. § 2 des Gebührenbremse-Gesetzes erlässt die OÖ Landesregierung eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinde und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden.

Die Verteilung der Mittel an die Gemeinden richtet sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile heranzuziehen ist. Die Gemeinde Klaus an der Pyhrnbahn erhielt aufgrund dieses Aufteilungsvorganges einen Betrag von € 17.744,00.

Der Gemeinderat hat beschlossen die Gebührenbremse auf die Müllbeseitigung anzuwenden. So erhalten die Gebührenpflichtigen in Klaus an der Pyhrnbahn eine Gutschrift für jedes Abfallbehältnis in Höhe von € 33,29. Diese Gutschrift wird im Zuge der Vorschreibung im 3. Quartal durchgeführt und als eigens ausgewiesene Position (Gebührenbremse Abfalls GS) dargestellt.

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