Kundmachung Auflage RA 2021

Kundmachung

Im Sinne des § 93 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Klaus/Pb. in der am 31. März 2022 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2021 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.

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