Zentrales Vereinsregister (ZVR) Abfrage

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Das Bundesministerium für Inneres bietet durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestehenden Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.

Jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern.

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