Das Bundesministerium für Inneres bietet durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestehenden Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.
Jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern.